BFSG-Check für Ihre Website
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Schätzen Sie in zwei Minuten ein, ob Ihre Website betroffen sein könnte, und prüfen Sie technische Grundlagen der Barrierefreiheit in Anlehnung an WCAG 2.2 AA. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kurze Selbsteinschätzung zur Betroffenheit
Drei Fragen als erste Orientierung. Das ersetzt keine Rechtsberatung, und die konkrete Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Richtet sich Ihr Angebot (auch) an Verbraucherinnen und Verbraucher?
Beschäftigen Sie 10 oder mehr Personen?
Liegt Ihr Jahresumsatz über 2 Millionen Euro?
Diese Selbsteinschätzung ist eine grobe Orientierung nach allgemein zugänglichen Kriterien, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bewertung Ihres Einzelfalls.
Wie barrierefrei ist Ihre Seite technisch?
Geben Sie Ihre Adresse ein. Wir prüfen an Ihrer Live-Seite maschinell erkennbare Grundlagen der Barrierefreiheit, in Anlehnung an WCAG 2.2 AA.
Automatische Oberflächen-Prüfung in Anlehnung an WCAG 2.2 AA. Sie ersetzt keine vollständige Prüfung und keine Rechtsberatung. Viele Kriterien wie Kontraste, Tastaturbedienung und sinnvolle Reihenfolge lassen sich nur manuell bewerten.
Barrierefreiheit umsetzen lassenHäufige Fragen zum BFSG
Barrierefrei werden, ohne Rätselraten
Wir setzen Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik um und sagen Ihnen klar, was in Ihrem Fall nötig ist. Unverbindlich besprochen.
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