Barrierefreie Website und das BFSG, technisch erklärt
Von Antonio Pacino · Aktualisiert am 26.06.2026
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es bringt barrierearmes Webdesign stärker in den Fokus, vor allem für Angebote Richtung Endkunden. Wir setzen Websites technisch in Anlehnung an den anerkannten Standard WCAG 2.2 AA um. Ob für Sie eine Pflicht besteht, klärt Ihr Anwalt, nicht wir.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt eine europäische Richtlinie um und zielt darauf, dass digitale Angebote von möglichst vielen Menschen nutzbar sind, auch von Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören oder bei der Bedienung.
Wir leisten dazu die technische und gestalterische Umsetzung, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Ihr Angebot betroffen ist, ist eine juristische Frage, die Ihr Anwalt beantwortet. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.
Was bedeutet WCAG 2.2 AA in der Praxis?
WCAG steht für die Web Content Accessibility Guidelines, einen international anerkannten Standard für barrierearme Websites. Die Stufe AA ist die übliche Zielmarke. In Anlehnung daran achten wir auf ausreichende Farbkontraste, klare Fokus-Markierungen, vollständige Tastaturbedienung und sinnvolle Textalternativen für Bilder.
Diese Punkte sind kein Zusatz, sondern gutes Handwerk. Eine Seite, die für alle bedienbar ist, ist meist auch schneller, übersichtlicher und besser auffindbar. Barrierearmut und Qualität gehen Hand in Hand.
Wie setzen wir Barrierefreiheit um?
Wir denken Barrierearmut von Anfang an mit, statt sie nachträglich aufzusetzen. Das beginnt bei der Struktur und Farbwahl, geht über semantisch sauberes Markup bis zur Tastaturbedienung und wird laufend geprüft. So entsteht eine Seite, die nach dem Stand der Technik in Anlehnung an WCAG 2.2 AA gebaut ist.
Die rechtsverbindliche Endfassung sollten Sie zusätzlich juristisch absichern lassen, da wir keine Rechtsberatung erbringen. Wir liefern die technische Grundlage und dokumentieren, was umgesetzt wurde, damit Ihr Anwalt oder Datenschutzbeauftragter darauf aufsetzen kann.
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