DSGVO auf der Website: die wichtigsten Pflichten im Überblick
Von Antonio Pacino · Aktualisiert am 05.07.2026
Die DSGVO betrifft jede Unternehmens-Website, die personenbezogene Daten verarbeitet. Zentral sind eine vollständige Datenschutzerklärung, faires Cookie-Consent mit Tracking erst nach Einwilligung, sichere Formulare, geregelte Auftragsverarbeitung und selbst gehostete Schriften. Dieser Beitrag gibt Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung durch eine Fachperson.
Wann ist Cookie-Consent Pflicht?
Sobald Ihre Website Cookies oder Dienste einsetzt, die nicht technisch notwendig sind (etwa Analyse, Marketing oder eingebettete Videos), brauchen Sie eine Einwilligung vor dem Setzen dieser Cookies. Ein faires Banner stellt Ablehnen gleichwertig neben Zustimmen dar und startet Tracking erst nach aktiver Einwilligung.
Voreingestellte Häkchen oder ein prominenter Zustimmen-Knopf ohne gleichwertige Ablehnung gelten als problematisch. Wie das technisch sauber zusammenspielt, erklären wir kompakt im Glossar unter Cookie-Consent und im Grundlagenbegriff DSGVO.
Formulare, Auftragsverarbeitung und Datenweitergabe
Jedes Kontakt- oder Anfrageformular verarbeitet personenbezogene Daten. Nötig sind eine Rechtsgrundlage, sparsame Pflichtfelder und eine verschlüsselte Übertragung über HTTPS. Übertragen Sie nur, was Sie wirklich brauchen, und speichern Sie Anfragen nicht länger als erforderlich.
Sobald Dienstleister für Sie Daten verarbeiten (Hosting, E-Mail-Versand, Analyse), regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag die Zusammenarbeit. Prüfen Sie, welche Anbieter Sie einbinden und wo Daten liegen. Ein neutraler Website-Audit macht solche Ketten sichtbar, bevor sie zum Problem werden.
Warum selbst gehostete Schriften?
Werden Schriften über einen externen Dienst geladen, kann die IP-Adresse Ihrer Besucher an dessen Server übertragen werden, oft bereits vor jeder Einwilligung. Deutsche Gerichte haben das mehrfach beanstandet. Selbst gehostete Schriften vermeiden diesen Datenabfluss und laden zudem meist schneller.
Dasselbe Prinzip gilt für eingebettete Karten, Icons oder Skripte von fremden Servern: Bindet man sie lokal ein oder holt Einwilligung, sinkt das Risiko. In unseren Projekten liefern wir Schriften standardmäßig selbst aus. Mehr zu unserer Herangehensweise finden Sie im Bereich IT-Consulting.
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